Erfolg: Rechtsabbiegen bei Rot für Velos

Ab dem 26. Mai 2022 dürfen Velofahrerinnen und Velofahrer bei roter Ampel rechts abbiegen, sofern dies mit einem Schild signalisiert ist. Die Signalisation soll in der Stadt Biel etappenweise erfolgen. In einem ersten Schritt hat die Stadt Biel im Zusammenarbeit mit dem Tiefbauamt des Kantons Bern und der Stadt Thun in den vergangenen Monaten geprüft, wo das Rechtsabbiegen bei Rot für Velos im Stadtgebiet künftig möglich sein wird. Die Beurteilung erfolgte unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen gemäss Signalisationsverordnung und anhand verschiedener Kriterien der Verkehrssicherheit.

Die eingehende Prüfung hat ergeben, dass auf dem Stadtgebiet schrittweise 17 Knoten mit Lichtsignalanlagen mit der erforderlichen Rechtsabbiege-Beschilderung ausgestattet werden können. Dies entspricht rund 2/3 der Lichtsignalanlagen, für welche die Stadt Biel verantwortlich zeichnet. Die restlichen Lichtsignalanlagen (rund 1/3) werden nicht mit dem Zusatzsignal ausgestattet, weil dort entweder kein Rechtsabbiegen möglich ist, weil eine Velo-Priorisierung bereits vorhanden ist oder weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Signalisation nicht eingehalten werden könnten. Weitere Gründe sind ein erhebliches Konfliktpotential mit anderen Verkehrs-teilnehmenden (wie z.B. dem öffentlichen Verkehr) oder wenn eine Umsetzung mit unverhältnismässigen Massnahmen verbunden wäre.

Zusätzlich zu den Knoten mit Lichtsignalanlagen in der Verantwortlichkeit der Stadt Biel werden acht Knoten mit Lichtsignalanglagen in der Verantwortlichkeit des Kantons Bern von diesem mit der der neuen Beschilderung ausgestattet. Die Umsetzung bei diesen Knoten ist ebenfalls für das laufende Jahr vorgesehen. Rechtsabbiegen bei Rot nur mit Zusatzsignal Mit der Änderung der Signalisationsverordnung auf den 1. Januar 2021 schuf der Bundesrat die rechtlichen Grundlagen für das Rechtsabbiegen bei Rot für Fahrräder, Mofas, schnelle E-Velos und E-Trottinette. Diese dürfen bei einem roten Lichtsignal rechts abbiegen, sofern an der Ampel das zusätzliche Signal angebracht ist. Verkehrsteilnehmenden mit Grün, wie beispielsweise querenden Fussgängerinnen und Fussgängern, ist jedoch der Vortritt zu gewähren. Ohne entsprechende Signalisation an der Ampel ist das Rechtsabbiegen bei Rot nicht gestattet.

Die Massnahmen wurde in Basel während einer erfolgreiches zweijährigen Pilotphase getestet. Seitdem wurde in verschiedenen Städten wie Bern, Lausanne oder Zürich das freie Rechtsabbiegen für Velofahrende eingeführt. Mit der Einführung der neuen Regelung macht die Stadt Biel einen weiteren Schritt zur Förderung des Veloverkehrs, tout en favorisant un trafic fluide en Ville pour l’ensemble des usagères et usagers.